Ergänzungen der Bockmutteranforderungen ab 01.01.2021

 

Um die Bockmutteranforderungen zu erfüllen, müssen Ziegen der Hauptrassen (SA/TO/GG) zusätzlich zu den aktuell gültigen Anforderungen mindestens einen Gesamtzuchtwert (GZW) von 97 Indexpunkten aufweisen. Der GZW von min. 97 muss nicht gleichzeitig mit den restlichen Anforderungen erfüllt werden. Der GZW muss mindestens einmal ≥ 97 sein. Dabei setzt sich der Gesamtzuchtwert wie folgt zusammen: 50% ZW Milch kg, 20% ZW Fettgehalt, 30 % ZW Eiweissgehalt. Zusätzlich wird die Varianz des Gesamtzuchtwertes korrigiert, damit die Standardabweichung 12 Indexpunkte beträgt, wie dies auch bei den anderen Zuchtwerten der Fall ist.

Bündner Strahlenziegen müssen neu einen Eiweissgehalt von min. 2.7 % aufweisen, bei min. 48 LP in 180 – 300 Laktationstagen. Die Anforderungen an Eiweiss und Leistungspunkte sind gleichzeitig, das heisst in derselben Laktation zu erfüllen.

Bestehende Bockmütter bleiben Bockmütter Ziegen, welche die bisherigen Bockmutteranforderungen vor dem 01.01.2021 erfüllen, bleiben Bockmütter, auch wenn sie die erweiterten Anforderungen nicht erreichen.