Update 31.05.2021: Massnahmen Coronavirus / Beständeschauen 2021

Exterieurbeurteilungen im Frühjahr 2021: Weiterhin «nur» Hofbeurteilungen

Nach wie vor gelten strenge Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wegen des Anstiegs der Fallzahlen, konnte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 keine wesentlichen Lockerungen der Massnahmen beschliessen. Die beiliegende Übersicht zeigt, welche Regeln und Verbote zurzeit national gelten. In den Kantonen kann es zudem strengere Massnahmen geben. Die Durchführung von Veranstaltungen ist weiterhin nicht erlaubt, Menschenansammlungen draussen bleiben auf 15 Personen beschränkt. Demzufolge können auch nach wie vor keine öffentlichen Beständeschauen stattfinden – die Exterieurbeurteilungen sind in Form von Hofbeurteilungen durchzuführen.

Grundsätzlich sollen in diesem Frühjahr Exterieurbeurteilungen gemäss Schaureglement des SZZV sowie Zuchtfamilienbeurteilungen stattfinden. Diese können aber vorläufig nur in Form von Hofbeurteilungen (evtl. auch kleinere Zusammenzüge von Tieren auf öffentlichen Plätzen) durchgeführt werden. Wann wieder öffentliche Beständeschauen möglich sind, ist noch offen. Ob die epidemiologische Lage im Mai besser sein wird als im April, kann noch nicht beurteilt werden. Auf jeden Fall müssen anlässlich von Exterieurbeurteilungen die Vorgaben des BAG resp. der Kantone eingehalten, die Abstands- und Hygienevorschriften befolgt und Masken getragen werden.

Die Organisation der Exterieurbeurteilungen ist Sache der Kantonalverbände in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften/Vereinen. Die Schauverantwortlichen sind gebeten, die Schaudaten usw. frühzeitig an den SZZV zu melden (allenfalls Anmeldungen durch die Züchter über SchauNet/CapraNet ermöglichen), damit die Schaulisten mit den zu beurteilenden Tieren in der erforderlichen Reihenfolge gedruckt und an die gewünschten Empfänger verschickt werden können. Aufgrund der besonderen Situation kann ausnahmsweise und soweit möglich von den üblichen Anmeldefristen leicht abgewichen werden (gilt auch für Zuchtfamilien). Tiere der Rasse Tauernschecken werden aufgrund der Corona-Situation in diesem Frühjahr ebenfalls auf den Betrieben beurteilt (nur durch Spezialexperten).

 

Die Milchkontrollen für die Milchleistungsprüfung und die Erhebung der 40-Tag-Gewichte für die Aufzuchtleistungsprüfungen finden ordnungsgemäss statt. Ab sofort gilt schweizweit eine generelle Maskentragpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen.

 

BLW (spezielle Hinweise für die Landwirtschaft zum Coronavirus):

BAG: