Herdebuchberechtigung: Exterieurbeurteilung erforderlich

Damit Ziegen die Herdebuchberechtigung nicht verlieren, müssen sie innerhalb von 42 Monaten nach ihrer Geburt einer Exterieurbeurteilung unterzogen werden. Ebenso ist eine Punktierung erforderlich, wenn Ziegen neu ins Herdebuch aufgenommen werden sollen (Neuaufnahmen). Böcke müssen grundsätzlich bis und mit dem Alter von 4 Jahren vorgeführt und beurteilt werden. Mindestens eine Beurteilung muss im 1. Sprungjahr erfolgen. Bitte lassen Sie Tiere, welche von diesen Regelungen betroffen sind, an den bevorstehenden Herbstschauen punktieren.