Neue Auffuhr- & Beurteilungsbedingungen ab 01.08.2017

Das Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen wurde auf den 1. August 2017 angepasst (Ziff. 3.1 «Auffuhr- und Beurteilungsbedingungen»). Dabei wurden die Anliegen der kantonalen Ziegenzuchtverbände sowie der Schau- und Marktorganisationen berücksichtigt. Mit dem griffigeren Reglement soll die Natürlichkeit der Tiere bei den Ziegenausstellungen beibehalten und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Auswüchse in Bezug auf pralle Euter und Ziegenstyling sollen damit verhindert werden.

Das vollständige neue Schaureglement ist auf der Homepage des SZZV verfügbar (www.szzv.ch, Rubrik Downloads / Reglemente Herdebuch). Es kann auch in Papierform beim SZZV bezogen werden (Tel. vormittags +41 31 388 61 11 oder E-Mail infoextra@szzv.ch).