Exterieurbeurteilung von Böcken ab 01.01.2017 (DV-Beschluss 2017)

Böcke müssen grundsätzlich bis und mit dem Alter von 4 Jahren vorgeführt und beurteilt werden. Mindestens eine Beurteilung muss im ersten Sprungjahr erfolgen.

Böcke können bereits im Alter von mindestens 60 Tagen beurteilt werden. Jungböcke, jünger als 5 Monate, dürfen höchstens mit einer 3 in allen Positionen beurteilt werden. Es sind das exakte Geburtsdatum und der Beurteilungstag massgebend.

Böcke, bei welchen in einem Kalenderjahr (bis 4-jährig) keine Beurteilung vorhanden ist, verlieren ab 31.12. des Folgejahres die Zuchtberechtigung.

Böcke, die über Jahre nicht beurteilt und eingesetzt werden, können später wieder eingesetzt werden, sofern sie im Sprungjahr eine Beurteilung vorweisen.

Für Böcke älter als 4 Jahre ist die Exterieurbeurteilung freiwillig.