Einführung TVD für Ziegen und Schafe auf 01.01.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 verschiedene Änderungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit verabschiedet. Angepasst wird zudem die Kontrolle des Tierverkehrs. Ab 01.01.2020 müssen jedes Schaf und jede Ziege obligatorisch einzeln der Tierverkehrsdatenbank gemeldet und erfasst werden. Neu müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden, so wie dies heute bereits bei Rindern der Fall ist. Der genaue Meldeweg für Herdebuch-Betriebe ist noch nicht festgelegt. Als weitere Neuerung müssen Schafe und Ziegen künftig zwingend mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Gem. Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.04.2018, SZZV/uh